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“Wegen jeder Gartenhütte zum Amt zu gehen, ist den Bürgern nicht zumutbar”

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Deregulierungen, Beschleunigung von Verfahren und mehr Rechtssicherheit – geht es nach dem zuständigen Landeshauptmann-Stellvertreter Manfred Haimbuchner (FP), sind das die Eckpfeiler bei der geplanten Novellierung des Baurechts in Oberösterreich.

Auszüge aus dem Programm, das laut Karlheinz Petermandl, Leiter der Gruppe Baurecht, 130 Punkte umfasst:

“Es ist den Bürgern nicht zumutbar, wegen jeder Gartenhütte, jedem Schutzdach oder Carport zum Gemeindeamt gehen zu müssen und für diese Anzeige auch noch Abgaben zu leisten”, sagte Haimbuchner. So soll nun in Baulandgebieten der Bau von Gartenhütten, die keine 15 Quadratmeter groß sind, künftig nicht mehr anzeigepflichtig sein. Dies soll ebenso für bis zu 50 Quadratmeter große Swimmingpools gelten. Dadurch werde der Verwaltungsaufwand reduziert, Bürger sparen sich 30 Euro an Verfahrenskosten.

Zudem sollen neue Regeln das Problem “Schwarzbauten” entschärfen und die Bürgermeister vor Amtsmissbrauchsverfahren “schützen”. Haimbuchner nannte als Beispiel eine ältere Dame, die seit Jahren in ihrem Haus wohne. Sie habe plötzlich Post vom Anwalt der neuen Nachbarn bekommen. Darin werde gerügt, dass der vor Jahren ohne Genehmigung zugebaute Wintergarten zu nah an der Grundstücksgrenze stehe und der gesetzlich erforderliche Drei-Meter-Abstand nicht eingehalten werde. “Der Bürgermeister würde einen Amtsmissbrauch begehen, würde er keinen Abrissbescheid erlassen”, sagte Haimbuchner.

Vance Fable
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